Der Schulelternbeirat![]()
Am 17.09.2009 wurde
für zwei Jahre der neue Schulelternbeirat mit 6 Elternvertretern an der
Carl-Orff-Schule
gewählt.
Aufgaben des Schulelternbeirates
Die wesentlichen
Aufgaben und Funktionen des Schulelternbeirates ergeben sich aus dem §40
Abs.1Schulgesetz. Hiernach hat der Schulelternbeirat die Aufgaben, die
Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten.
Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen
geben und Vorschläge unterbreiten.
Aus dem Schulgesetz
ergibt sich weiter, dass der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule,
der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt. Er nimmt deren
Mitwirkungsrecht wahr.
Die Eltern können sich
an den Elternbeirat wenden und ihn um Unterstützung bitten, wenn es Probleme in
der Schule gibt. Er ist Kontaktorgan zur Schulverwaltung.
Der Elternbeirat ist
von der Schulleitung über die wesentlichen Angelegenheiten im Schulleben zu
informieren. In bestimmten Bereichen hat dieser ein Anhörungsrecht, wie z.B. der Schülerbeförderung und der Bildung von
Arbeitsgemeinschaften an der Schule.
Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule
wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei:
- Veränderungen des
Schulgebäudes, der schulischen Anlage und Einrichtungen,
- der Einführung neuer
Lern- und Arbeitsmittel, somit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist.
- Anträgen an den
Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
- der Einrichtung von
Freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen( z.B.
Arbeitsgemeinschaften),
- Fragen im
Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
- Regelungen zur
Ausstattung der Schulbibliothek und der Schulbücherei,
- der Festlegung der
beweglichen Ferientage.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen folgende Maßnahmen der
Schule:
- Abweichungen von der
Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um
fachliche oder pädagogische
Schwerpunkte zu setzen,
- Aufstellung von
Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
- Aufstellung von
Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben.
- Regelungen für die
Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
- Aufstellung von
Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
- Einführung und
Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit,
soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
- Abschluss von
Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von
Schülerinnen und Schüler,
- grundsätzliche
Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des
Jugendschutzes in der Schule.
Wird ein Einvernehmen
nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat
die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der
Schulaufsicht bleiben unberührt. Schulelternbeirat ist auch berechtigt
Mitglied des Schulausschusses zu sein.
Zusammenarbeit SEB und
- Förderverein
- Schulträger
- außerschulischen
Partnern
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Schwierigkeiten an uns. Wir
versuchen sie zu Unterstützen oder vermitteln Ihnen Kontakte zu entsprechenden
Institutionen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit
Ihr Schulelternbeirat